Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

Stand 03.04.2020


1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Website Spezialisten - Lichowski e.U. vertreten durch die Person Harald Lichowski, im Folgenden „Agentur“ genannt, erbringt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, von der der Kunde die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte. Abweichungen davon sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn Sie von beiden Vertragsteilen schriftlich vereinbart wurden. Das gleiche gilt für allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden.

1.2 Sollte es zu Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen, werden diese dem Kunden bekannt gegeben und als gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGBs nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur auf dem Kostenvoranschlag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.3 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Produktfotografien und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von Ihm binnen sieben Werktage ab Eingang bei ihm freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese als vom Kunden genehmigt.

2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen wie z.B. Fotos, Logos, Markenzeichen, Zeichnungen etc. auf allfällige Urheber-, Marken- Muster- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Er garantiert zugleich mit der Auftragserteilung, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck ohne jegliche Rechtsansprüche Dritter eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung Ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch die Verarbeitung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer derartigen Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst durchzuführen, sich bei der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen abzulehnen.

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich als E-Mail festzuhalten und gelten nur, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und anderen unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang der Hindernisse und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachricht von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese ergebnislos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Vorzeitige Auflösung

5.1 5.1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn,

a) Die Ausführung der Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz der Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.

b) Der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fälligen Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) Berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Voraus-zahlungen leistet noch vor der Leistung der Agentur eine taugliche Sicherstellung leistet;

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Vertrag verstößt.

5.3 Sofern noch keine Rechung für den Kunden erstellt wurde oder vom Kunden noch kein Zahlungseingang erfolgte, ist die Agentur berechtigt jederzeit die Zusammenarbeit aus persönlichen Gründen zu beenden.

6. Honoraransprüche

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung Ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von 1.000,-- oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.

6.2 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur im Zusammenhang mit dem Auftrag erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.3 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Rechnung bzw. das Honorar ist ohne jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bzw. bereitgestellte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten in deren Eigentum.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtungen zur Entgeltzahlung bleiben davon unberührt.

7.5 Wurde die Bezahlung in zwei Teilrechnungen oder in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teil- oder Ratenzahlungen das Recht vor, nach erfolgter Mahnung die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Entwürfe) oder auch einzelne Teile daraus, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Eigentumsrecht an der erbrachten Leistung der Agentur (z.B. Webdesign, Website).

8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen durch den Kunden sind jederzeit erlaubt, nicht jedoch die Weiterentwicklung durch vom Kunden ausgewählte Dritte, solange der Kunde einen bestehenden Vertrag mit der Agentur hat.

9. Kennzeichnung und Gewährleistung

9.1 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf Ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

9.2 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Onlinestellung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich per E-Mail unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; mangels dieser Mängelrüge gilt die Leistung als genehmigt. Auch ist in diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln ausgeschlossen.

9.3 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung oder Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen den Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Preisminderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber alle für die Mängelbehebung erforderlichen Unterlagen bereit zu stellen.

9.4 Die Gewährleistung beträgt sechs Monate ab Ablieferung der Leistung. Das Recht zum Regress gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen des Auftretens von Mängeln zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

10. Haftung

10.1 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

10.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Website) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur Ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie allfällige Schadenersatz-forderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

10.3 Die Agentur kann für Ausfälle an Dienstleistungen, die sich aus Ausfällen jener Lieferanten ergeben, die nicht dem Einflussbereich der Agentur unterliegen (z.B. Leitungs-, DNS-, Routerausfälle, usw.) sowie bei besonderen Umständen (z.B. Umorganisation oder Wartung der Server) nicht haftbar gemacht werden.

10.4 Sämtliche vorhersagbare Ausfälle des Webspaces, der V-Server, Mailaccounts, etc. werden von der Agentur dem Kunden mindestens 3 Tage vorher bekannt gegeben.

10.5 Die Agentur haftet nicht für den Inhalt von Websites seiner Kunden.

10.6 Die Agentur kann für den Zeitraum des Ausfalls nicht haftbar gemacht werden. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Verbrauchern bzw. Firmen die dafür anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart.

11. Rücktrittsrecht

11.1 Der Kunde kann grundsätzlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn Sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Die Rücktrittserklärung kann auch per E-Mail an office@die-website-spezialisten.at erfolgen.

12. Domains

12.1 Domains die wir im Auftrag des Kunden registrieren, werden bei der Firma https://www.murauer-it.at/ registriert. Kundendomains werden im allgemeinen Agenturaccount verwaltet. Gerne kann die Kundendomain in einen eigenen Kundenaccount transferiert werden. Die Einstellungen und Verwaltung obliegt dann nach dem Transfer, beim Kunden.

12.2 Die Domain wird immer jährlich und im vorab verrechnet.

13. Webspace

13.1 Die Agentur stellt den Speicherplatz sowie alle anfallenden Wartungs- und Supportdienste zur Verfügung. Material, das gegen geltende Gesetze wie z.B. das Copyright- und Pornographiegesetz verstößt, ist auf den Webspaces verboten. Die jährlichen Kosten des Webspaces sind jeweils mit einer schriftlichen Rechnung, die die Agentur jedes Jahr (so nicht bei Vertragsabschluß anders vereinbart) an den Vertragspartner aussendet, zu begleichen.

13.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, Accounts ohne Vorwarnung zu sperren, sollten diese gegen die Punkte 13.1 genannten Vorschriften verstoßen.

13.3 Der Nutzer der Dienstleistung ist verpflichtet, der Agentur nicht vorsätzlich zu schaden bzw. zusätzliche Kosten zu verursachen (z.B. durch extrem hohen Traffic etc.). In derartigen Fällen behält sich die Agentur das Recht vor, in solchen Fällen Maßnahmen zu setzen bzw. sich mit dem Kunden in Verbindung zu setzen und - falls keine Einigung erzielt wird - das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund aufzulösen.

13.4 Der Inhaber einer .AT Domain geht mit nic.at einen Vertrag ein. Hierbei gelten dann zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen von nic.at (Dies wird von nic.at vorgeschrieben und gilt immer bei einer Registrierung einer .AT Domain).

13.5 Der Inhaber einer .COM/.NET/.ORG Domain geht mit OPENSRS einen Vertrag ein. Hierbei gelten dann zusätzlich jene Bedingungen die unter folgenden Links ersichtlich sind: COM/NET/ORG (Dies gilt immer bei einer Registrierung einer der oben genannten Domains).

14. Mailaccounts und Support

14.1 Die Einrichtung sowie der Betrieb und Support sind im jährlichen Preis enthalten. Der Support steht den Usern bei allen Problemen (die in die Zuständigkeit fallen) via E-Mail zur Verfügung.

14.2 Die Agentur kann für den Verlust von E-Mails nicht haftbar gemacht werden. Die Agentur behält sich das Recht vor, Accounts ohne Vorwarnung zu sperren, sollten diese gegen die in Punkt 13.1 genannten Vorschriften verstoßen

15. Datenschutz

15.1 Der Kunde stimmt zu, das seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Firmenbuchnummer, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Bankverbindungen zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke beispielsweise Zusendung von Newsletter & Angeboten sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung zu speichern und zu verarbeiten.

16. Nichtverrechnung von Leistungen

16.1 Die Agentur behält sich vor, manche Leistungen nicht zu verrechnen. Es handelt sich dabei um ein Entgegenkommen unsererseits. Daraus kann kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden, sondern es steht uns frei, jederzeit damit zu beginnen, solche Leistungen zu verrechnen.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

17.2 Als Gerichtsstand für alle zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur örtlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

17.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form anzuwenden.

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