Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Websites & E-Commerce – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

23. Juni 2025

Am 28. Juni 2025 tritt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet zahlreiche Unternehmen im E-Commerce- und Dienstleistungsbereich, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Doch was bedeutet das konkret? Wer ist betroffen, welche Anforderungen gelten – und wie können Unternehmen jetzt handeln?


Wen betrifft das Barrierefreiheitsgesetz?
Das BaFG gilt für:

-> Webshops & E-Commerce-Plattformen (B2C)
-> Mobile Commerce (M-Commerce)
-> Websites mit Online-Vertragsabschluss, z. B.:

  • Hotel- & Reisebuchungsportale

  • Gutscheinbestellungen

  • Online-Terminbuchungen

Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, E-Book-Anbieter

 

Nicht betroffen sind:

 

  • Reine Informations-Websites (ohne Vertragsabschlussmöglichkeit)

  • B2B-Webshops (ohne Kaufmöglichkeit für Konsument:innen)

  • Private Websites

Ausnahmen

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor:

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (z. B. Webshops), sind ausgenommen, wenn sie:

-> weniger als 10 Mitarbeiter:innen haben und
-> entweder einen Jahresumsatz von maximal 2 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Mio. Euro aufweisen.

Auch wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit eine übermäßige finanzielle Belastung darstellt, können Unternehmen eine Ausnahme dokumentieren. Diese Dokumentation muss:

-> nachvollziehbar begründet sein,
-> mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden und
-> auf Anfrage der Behörde vorgelegt werden können.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web konkret?

Das Ziel: Websites und Apps müssen für Menschen mit Einschränkungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Wichtige Maßnahmen:
-> Alternativtexte für Bilder
-> Ausreichender Farbkontrast
-> Bedienung ohne Maus (z. B. per Tastatur)
-> Untertitel für Audio- und Videoinhalte
-> Klare Navigation, strukturierte Inhalte (Überschriften, Absätze)
-> Kompatibilität mit Screenreadern
-> Barrierefreie PDF-Dokumente

->Grundlage dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1/2.2, Konformitätsstufe AA.

Warum lohnt sich Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht – sie bringt auch klare Vorteile:

Rechtssicherheit & Risikominimierung
+ Erweiterung des Marktpotenzials – Zugang zu über 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen in Österreich (plus ältere Menschen)
+ Bessere Nutzererfahrung und SEO-Vorteile

 Übergangsfristen und Strafen

-> Die neuen Anforderungen gelten ab 28. Juni 2025 für neue Websites/Dienstleistungen.
-> Bestehende Websites müssen spätestens beim Relaunch oder bei wesentlichen Änderungen angepasst werden.
-> Strafen bei Verstößen: bis zu 80.000 €.

Was Unternehmen jetzt tun sollten
1. 
Analyse des IST-Stands: Ist Ihre Website bereits barrierefrei?
2. Planung: Schrittweise Umsetzung von Verbesserungen (Technik, Design, Inhalte).
3.  Dokumentation: Maßnahmen und Prüfungen festhalten.
4. Barrierefreiheitserklärung: Diese sollte transparent und leicht auffindbar sein (eigener Button, nicht nur in AGB).

Tipp: Automatische Tests reichen nicht – nur rund 13 % der Anforderungen sind automatisiert prüfbar. Eine manuelle Prüfung ist unerlässlich.


Bitte kontaktieren Sie uns aktiv für die Prüfung und Umsetzung der Barrierefreiheit auf Ihrer Website.

Der Aufwand zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen kann je nach Größe und Komplexität Ihrer Website sowie Ihres Unternehmens stark variieren. Einen Fixpreis können wir aus derzeitiger Sicht leider nicht nennen – wir beraten Sie aber gerne individuell und erstellen ein passendes Angebot.

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